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Sanierungssatzungen der Gemeinde Cadenberge rechtskräftig

Am 04. Februar diesen Jahres wurden die Satzungen der beiden Sanierungsgebiete „Cadenberge Ortskern – Kernbereich“ und „Cadenberge Ortskern – Randbereich“ ortsüblich bekannt gemacht und somit rechtsverbindlich. Durch die damit erfolgte förmliche Festsetzung der Sanierungsgebiete ist es für Eigentümer:innen, deren Grundeigentum innerhalb der Gebietsabgrenzungen liegt, nun möglich, bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ihren Gebäuden steuerliche Vorteile geltend zu machen.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier auf der Website!

Kontakt

Gemeinde Cadenberge / Samtgemeinde Land Hadeln
Jörg Jungclaus
Hauptstraße 40
21775 Ihlienworth
Tel.: 04755 912321

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Städtebau / Architektur / KfW 432

Tel.: 0421 89769907
E-Mail: claudia.schwehm@dsk-gmbh.de