Am 04. Februar diesen Jahres wurden die Satzungen der beiden Sanierungsgebiete „Cadenberge Ortskern – Kernbereich“ und „Cadenberge Ortskern – Randbereich“ ortsüblich bekannt gemacht und somit rechtsverbindlich. Durch die damit erfolgte förmliche Festsetzung der Sanierungsgebiete ist es für Eigentümer:innen, deren Grundeigentum innerhalb der Gebietsabgrenzungen liegt, nun möglich, bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ihren Gebäuden steuerliche Vorteile geltend zu machen.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier auf der Website!

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