Sanierungssatzungen der Gemeinde Cadenberge rechtskräftig

Am 04. Februar diesen Jahres wurden die Satzungen der beiden Sanierungsgebiete „Cadenberge Ortskern – Kernbereich“ und „Cadenberge Ortskern – Randbereich“ ortsüblich bekannt gemacht und somit rechtsverbindlich. Durch die damit erfolgte förmliche Festsetzung der Sanierungsgebiete ist es für Eigentümer:innen, deren Grundeigentum innerhalb der Gebietsabgrenzungen liegt, nun möglich, bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ihren Gebäuden steuerliche Vorteile geltend zu machen.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier auf der Website!

Kontakte

Gemeinde Cadenberge / Samtgemeinde Land Hadeln
Antje Pape
Hauptstraße 38
21775 Ihlienworth
Tel.: 04755 912 330

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücks-
entwicklungsgesellschaft mbH

Meike Klockgether
Tel.: 0421 897699-10
meike.klockgether@dsk-gmbh.de