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Beschluss der Modernisierungs- und Förderrichtlinie

Mit der Aufnahme des Gebietes „Cadenberge Ortskern“ in das Städtebauförderprogram „Lebendige Zentren“ hat der Rat der Gemeinde in einer Sitzung am 27. April 2021 eine Modernisierungs- und Förderrichtlinie beschlossen. Diese ermöglicht es Eigentümern, die private Wohn- und Geschäftsgebäude im Kernbereich besitzen, Modernisierungsmaßnahmen bezuschussen zu lassen, vorausgesetzt die Maßnahmen entsprechen den städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde. Die Förderung wird über die Gewährung von pauschalen Zuwendungen im Rahmen der Städtebauförderung und auf Grundlage der Regelungen der Städtebauförderungsrichtlinie (R-StBauF) gewährt. Dieser Baukostenzuschuss verfolgt den Zweck der Mängel- und Missstandsbeseitigung, der Ortsbildpflege und -verbesserung sowie der Anreizschaffung für weitere private Folgeinvestitionen im Sanierungsgebiet.

Förderfähige Einzelmaßnahmen an Gebäuden sind u.a. Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Erneuerung von Dach, Fenster und Fassaden sowie die hiermit in unmittelbaren Zusammenhang stehenden Baunebenkosten.

Auch die Herstellung barrierefreier Flächen wird begünstigt.

Ebenfalls kann ein innenstadtbedingter Mehraufwand für die Herrichtung von Gebäuden und Ihres Umfeldes für Handel, Dienstleistungen und innenstadtverträgliches Gewerbe bezuschusst werden. Zusätzlich wird die Möglichkeit geschaffen, Maßnahmen auf privaten Freiflächen zur Aufwertung und Verbesserung des gebäudebezogenen Wohnumfeldes zu fördern. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht. Nähere Informationen zum Antragsverfahren, förderfähigen Maßnahmen und der Förderhöhe entnehmen Sie der Richtlinie.

Kontakt

Gemeinde Cadenberge / Samtgemeinde Land Hadeln
Jörg Jungclaus
Hauptstraße 40
21775 Ihlienworth
Tel.: 04755 912321

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Städtebau / Architektur / KfW 432

Tel.: 0421 89769907
E-Mail: claudia.schwehm@dsk-gmbh.de